Garantie
Unsere Fachärzte sehen ihre Tätigkeiten als Berufung, verwenden Spitzenprodukte, unsere Labors sind hervorragend.
Auf Grund dessen werden, die von uns gemachten Eingriffe und angefertigten (größere) Arbeiten, ihnen schriftlich garantiert.
- Implantat und dem Zahnersatz: 5 Jahre
- Zahnersätze (fixiert): 5 Jahre
- Zahnprothesen
- Fixteil: 3 Jahre
- Herausnehmbarer Teil, oder den ganzen Zahnersatz: 1 Jahr
- ästhetische Zahnfüllungen: 2 Jahre
Garantiegültigkeit
Das Gelingen der zahnärztlichen Behandlung wird vom gesundheitlichen Zustand des Patienten und dessen, Mundhygiene beeinflusst. Die Garantie bezieht sich auf das übergebene Zahnprodukt.
Garantie hat nur Gültigkeit auf:
· Zahnprodukt (Krone, Implantat, Brücke, Gebiss) bei vorgeschriebener spezieller Reinigung
· Mundhygiene muss einhalten werden
· Zahnprodukt bei Herstellungsfehler
Keine Garantie wird gewährleistet:
· Wenn die empfohlene Mundhygiene nicht eingehalten wird.
· Wenn auf die Zahnreiten zu großer Druck erzeugt wird (Porzellan wird beschädigt)
· Unangemessener Umgang /Handhabung des Zahnersatzes.
· Bei Zahnwurzelbehandlungen
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Kontakt
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Tel/Fax: 00 36 83/340-500





